Akkordfähigkeit

Akkordfähigkeit
Bezeichnung für die Eigenschaften, die eine Arbeit aufweisen muss, damit sie im  Akkordlohn vergütet werden kann.
- Voraussetzungen: (1) Der Arbeitsablauf muss in einer im Voraus bekannten oder bestimmbaren Weise wiederholbar und damit auch zeitlich messbar sein. (2) Die Arbeitsergebnisse müssen mengenmäßig erfassbar sein. (3) Der Arbeitsplatz muss zweckentsprechend gestaltet sein, und die bei der Vorgabezeitermittlung vorhandenen Arbeitsbedingungen müssen während der Akkordarbeit tatsächlich bestehen bleiben.
- Nicht akkordfähig sind Arbeiten, deren Ablauf und Verfahren prozessbedingt wechseln, Reparaturarbeiten, hochgradige Qualitätsarbeit, Kontrollarbeit, gefährliche Arbeiten, Arbeiten dispositiver Art.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Akkordreife — Bezeichnung eines Arbeitsablaufes, der die ⇡ Akkordfähigkeit besitzt und (1) von Störungen bereinigt ist, die die kontinuierliche Wiederholung des Arbeitsablaufes beeinträchtigen könnten, sowie (2) durch den ⇡ Leistungsgrad des Arbeitenden auch… …   Lexikon der Economics

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